Bayerischer Verwaltungsgerichtshof setzt 2G im Einzelhandel aus

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Ab sofort gilt in Bayern die 2G-Regelung im Einzelhandel nicht mehr. Die Inhaberin eines Lampengeschäfts in Oberbayern hatte sich per Eilantrag dagegen gewehrt – mit Erfolg.

Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat heute beschlossen, dass im Einzelhandel in Bayern die 2G-Regel, also Zugang nur für Geimpfte und Genesene, nicht mehr gilt. Bisher hatten ungeimpfte Menschen nur Zutritt zu Geschäften des „täglichen Bedarfs“ (also Lebensmittelgeschäfte, Apotheken, Baumärkte etc.), doch damit ist jetzt Schluss.

Frau aus Oberbayern mit Eilantrag erfolgreich

Die Inhaberin eines Lampengeschäfts in Oberbayern hatte sich mit einem Eilantrag gegen diese Regelung gewehrt. Sie sah in der 2G-Regel eine Verletzung ihrer Berufsfreiheit. Heute hat ihr der bayerische Verwaltungsgerichtshof zugestimmt und die Regelung ausgesetzt. Gegen den Beschluss gibt es keine Rechtsmittel.

Bayerische Staatsregierung reagiert unmittelbar

Die Bayerische Staatsregierung will nach dem vorläufigen Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs die 2G-Regel im Einzelhandel nicht weiter anwenden.

“Wir setzen in Bayern 2G im Handel komplett aus und sorgen damit für eine schnelle und praktikable Umsetzung der VGH-Entscheidung.”
Staatskanzleichef Florian Herrmann (CSU) 

Bayern sei mit der Zugangsbeschränkung auf Genesene und Geimpfte (2G) im Handel einem Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz gefolgt, aber wegen der entstandenen Abgrenzungsschwierigkeiten sei nun die Regelung wie in den Supermärkten die einfachere Alternative.

Editor: Steve ( the guy who knows some stuff).

 

 

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